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Habe Sie einen Datenschutzbeauftragten ?

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Datenschutz.

Firmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, sind verpflichtet, bei diesen Arbeiten die Ausführungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz sicherzustellen. Der oder die Datenschutzbeauftragte ist Organ der Selbstkontrolle; sie unterstützen und beraten ihr Unternehmen.


Die Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mit personenbezogenen Daten mindestens 10 Personen beschäftigen.


Personenbezogene Daten im Sinne des BDSG sind z.B.: Name, Einkommen, KFZ-Kennzeichen, Konto-Nummer, Versicherungs- oder Personalnummer, Merkmale wie z.B. Eigentümer, Kunde oder Pächter, Datum der Teilnahme an einer Veranstaltung, Daten der Zeiterfassung, Konfession, Beruf, Daten über Krankheiten, etc.


Wir beraten Sie oder Ihren Datenschutzbeauftragten wie der Datenschutz unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Anforderungen sicher gestellt werden kann. Falls Sie keine geeignete Person für einen internen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung haben, stellen wir Ihnen einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 


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